Von Launen und vom Biegen, von Kürben und von Dønen, und von Elektrik und Oreos.
Ein Kommentar
Linsenheld
Da muss ich in Ausübung meiner (ehemaligen) Tätigkeit den Herrn Lé B@stardé ein wenig korrigieren:
Zum “Rechtsfahrgebot” muss ich auf §7 StVO (3) hinweisen. Dort wird festgehalten, dass Innerorts die Fahrstreifen (von Kfz bis 3,5t) frei gewählt werden und auch “rechts überholt” werden darf.
Bei den Bundesautobahnen (und Bundesautobahnähnlichen Straßen) bin ich aber absolut, zu 100%, bei Ihnen Herr Lé B@stardé! Wer sich dort nicht dran hält, gehört auf der Stelle Viergeteilt und kastriert werden!
Bitte… Danke…
P.S.: Mein Ästhetische Auge kotzt gerade im Dreieck… Oder fehlt nur bei mir das Episodenbild?!
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Da muss ich in Ausübung meiner (ehemaligen) Tätigkeit den Herrn Lé B@stardé ein wenig korrigieren:
Zum “Rechtsfahrgebot” muss ich auf §7 StVO (3) hinweisen. Dort wird festgehalten, dass Innerorts die Fahrstreifen (von Kfz bis 3,5t) frei gewählt werden und auch “rechts überholt” werden darf.
Bei den Bundesautobahnen (und Bundesautobahnähnlichen Straßen) bin ich aber absolut, zu 100%, bei Ihnen Herr Lé B@stardé! Wer sich dort nicht dran hält, gehört auf der Stelle Viergeteilt und kastriert werden!
Bitte… Danke…
P.S.: Mein Ästhetische Auge kotzt gerade im Dreieck… Oder fehlt nur bei mir das Episodenbild?!